Ergotherapie beantragen

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel, welches vom Arzt verordnet wird. Wenn Sie vermuten, dass Sie oder Ihr Kind Ergotherapie benötigen, gehen Sie auf ihren Arzt zu. Bestätigt sich Ihre Vermutung, stellt er Ihnen ein Rezept für Ergotherapie aus.
Kostenträger sind die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Bei Erwachsenen kann ein Eigenanteil von 10 % anfallen.
Die ergotherapeutische Behandlung kann aber auch privat gezahlt werden.

Nach Erhalt einer Verordnung sollten Sie innerhalb der nächsten 28 Tage mit der Therapie beginnen, da ansonsten das Rezept verfällt.

Um Ihren ersten Termin mit mir zu vereinbaren, rufen Sie mich an. Telefonisch können gerne auch weitere Fragen geklärt werden. Sollte ich nicht erreichbar sein, weil ich während der Behandlungen ungern ans Telefon gehen möchte, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer auf meinem Anrufbeantworter, ich melde mich schnellstmöglich zurück.

Hausbesuche

Ist es Ihnen aufgrund vorhandener Einschränkungen nicht möglich in unsere Praxis zu kommen, gibt es die Möglichkeit des Hausbesuches. Die Behandlung findet dann bei Ihnen Zuhause in Ihrer vertrauten Umgebung statt. Gleiches gilt für Seniorenheime oder andere helfende Einrichtungen. Dies muss dann von ihrem Arzt dementsprechend verordnet und auf dem Rezept vermerkt sein.